Corona
Nach dem Abklingen der CORONA-Pandemie führen wir Beratungen gerne telefonisch, als Videotermin via Teams oder vor Ort hier in der Kanzlei durch.
Angesichts der aktuellen Entwicklung besteht keine Maskenpflicht innerhalb der Kanzleiräume mehr. Soweit Sie das Tragen einer Maske durch alle Anwesenden in der Kanzlei wünschen, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar nach Betreten der Kanzlei mit, wir werden uns gerne danach richten.
Bitte rufen Sie an, um einen Telefontermin oder einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, wir rufen schnellstmöglich zurück. Oder senden Sie uns eine E-Mail unter kanzlei [ad] haas-rechtsanwalt.de
Bleiben Sie weiterhin gesund!!
Wir beraten und vertreten Sie in den Gebieten Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht.
Ferner nehmen wir Terminvertretungen für Kolleginnen und Kollegen bei Gerichten in Köln und Umgebung wahr und konnten so unsere Erfahrungen vor Gericht weiter ausbauen.
Wir sind auftretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen) und können sie daher insbesondere im Verkehrsrecht bundesweit beraten und vertreten.
Weitere Informationen finden Sie unter den einzelnen Rechtsgebieten.
Herr Rechtsanwalt Thomas Haas ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Haas & Kollegen arbeitet in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Yves Junker und kooperiert darüber hinaus mit zahlreichen Kanzleien im gesamten Bundesgebiet.
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